Kirchentalente

Vielfältige Leitungsformen

Es gibt bereits eine Reihe unterschiedlicher Formen und Modelle von Leitung, die aktuell in Gemeinden und Pfarreien praktiziert werden. Diese und weitere, denkbare Formen, werden hier vorgestellt. Die offenen Sprechblasen symbolisieren, dass es sich dabei lediglich um mögliche Leitungsformen handelt, die selbstverständlich in und durch die jeweilige Praxis ergänzt, verändert oder ganz anders gedacht werden können.

Durch die große Vielfalt, die entstehen kann, soll das Bewusstsein für die gemeinsame Berufung und Befähigung aller Getauften gestärkt werden. Anstatt eine Leitungsform verbindlich für alle Pfarreien vorzugeben, ermutigt Bischof Felix Genn dazu, Leitungsstrukturen zu entwickeln, die für die jeweiligen Situationen angemessen sind. Die Gremien der Pfarrei (Pastoralteam, Pfarreirat, Kirchenvorstand/Kirchenausschuss) verantworten dabei die pastoralen Leitlinien der gesamten Pfarrei und ermöglichen ihre Umsetzung.

TEAMGESPRÄCH VON PASTORALTEAM UND EHRENAMTLICH VERANTWORTLICHEN

Regelmäßige gemeinsame Teamgespräche von Haupt- und Ehrenamtlichen dienen dem Austausch über gemeinsame Ziele, Anliegen und Schwerpunkte lokaler Kirchenentwicklung. Die Satzung für Pfarreiräte sieht bereits heute die Teilnahme von Ehrenamtlichen an Teamgesprächen vor. Das Teamgespräch der Hauptamtlichen kann grundsätzlich für Ehrenamtliche geöffnet werden. Fragen nach Kompetenz, Zuständigkeit und Vertraulichkeit von Gesprächsinhalten müssen dann vorab geklärt werden.

Chancen

  • Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und des Bewusstseins, gemeinsam Kirche vor Ort zu sein

Herausforderungen

  • Klärung der Kooperation und des Miteinanders von erweitertem Pastoralteam und den gewählten Gremien (Pfarreirat und Kirchenvorstand/Kirchenausschuss)

VERSTÄRKTE ZUSAMMENARBEIT VON PFARREIRAT UND KIRCHENVORSTAND/ KIRCHENAUSSCHUSS

Die Kooperation von Kirchenvorstand/Kirchenausschuss und Pfarreirat wird laut Satzung für die Pfarreiräte durch die Entsendung eines Mitgliedes des Pfarreirates mit beratender Stimme in die Sitzungen des Kirchenvorstandes/Kirchenausschusses sowie durch gemeinsame Sitzungen und wechselseitige Informationsweitergabe gewährleistet.
Eine solche Zusammenarbeit kann intensiviert und verbindlich gestärkt werden, solange die rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeit des Kirchenvorstandes/Kirchenausschusses und der Satzung der Pfarreiräte berücksichtigt werden.

Chancen

  • Stärkere Verknüpfung von pastoralen, personellen und finanziellen Aspekten

Herausforderungen

  • Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen
  • Erhöhter Kommunikationsbedarf
  • Gemeinsamer, wechselseitiger Lernprozess

VERWALTUNGSLEITUNG

Ein Großteil der Pfarreien im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums arbeitet bereits mit Verwaltungsreferenten zusammen. Die Weiterentwicklung der Aufgaben einer Verwaltungsreferentin und eines Verwaltungsreferenten hin zu einer Verwaltungsleitung wird aktuell exemplarisch in einer Pfarrei im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums entwickelt, durchgeführt und evaluiert. Hierbei gilt ein besonderer Fokus der Frage, welche Arbeitsvorgänge
im Zuständigkeitsbereich einer Leitung durch den Pfarrer bleiben sollen und müssen und welche, nach Rücksprache, an eine Verwaltungsleitung delegiert werden können.
Nach Abschluss dieser Pilotphase und einer Auswertung der wesentlichen Ergebnisse wird darüber entschieden, ob es zu einer Ausweitung dieses Formates auf andere Pfarreien kommen soll. Die Einführung einer solchen Verwaltungsleitung bedarf grundsätzlich der Genehmigung des Bischöflichen Generalvikariates.
Im niedersächsischen Teil des Bistums gibt es ebenfalls bereits vereinzelt Verwaltungsleitungen in Pfarreien.

Chancen

  • Weitreichende Entlastung der Pfarrer von Verwaltungsaufgaben
  • Etablierung eines attraktiven Berufsprofils Verwaltungsleitung

Herausforderungen

  • Kooperation mit den Zentralrendanturen

PFARREILEITUNG VON PASTORALTEAM UND GEWÄHLTEN EHRENAMTLICHEN

Ehrenamtliche werden in direkter Wahl als Mitglieder der Pfarreileitung gewählt. Diese verantworten gemeinsam mit den Hauptberuflichen die Pfarreileitung im Sinne eines erweiterten Pastoralteams unbeschadet der kirchenrechtlichen Verantwortung des Pfarrers. Die Arbeit des Pfarreirates und
des Kirchenvorstandes/Kirchenausschusses verändert sich entsprechend. Ein solches Leitungsformat erfordert daher die Genehmigung durch das Bischöfliche Generalvikariat.

Chancen

  • Größtmögliche Mitverantwortung von Ehrenamtlichen an der Pfarreileitung
  • Gestärkte gemeinsame Verantwortung für die Pfarrei.

Herausforderungen

  • Klärung der Kooperation mit den gewählten Gremien
  • Berücksichtigung der kirchenrechtlichen Verantwortung des Pfarrers für die Leitung der Pfarrei
  • Zumutbarkeit der zeitlichen Ressourcen
  • Beschreibung des Aufgaben- und Kompetenzprofils der Pfarreileitung

GEMEINDELEITUNG DURCH HAUPTBERUFLICHE

Hauptberufliche Laien und Diakone sowie Priester sind seit vielen Jahren in der Pastoral in unseren Pfarreien tätig und bringen sich dort mit Knowhow und Kompetenz ein. Hierzu gehört auch die Fähigkeit, verantwortlich Leitung wahrzunehmen. Dies ist im Großteil unserer Pfarreien in vielen pastoralen Handlungsfeldern seit langem bewährte Praxis.
Gemeindeleitung kann auch durch Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten, Diakone sowie Priester wahrgenommen werden. Sie übernehmen die Aufgabe der Steuerung, Verantwortung und Entwicklung einer Gemeinde und sind die Ansprechperson für die Kirche vor Ort.

Chancen

  • Gut ausgebildete Hauptberufliche bringen sich mit ihren Fachkenntnissen ein.
  • Sie sind verlässliche und kompetente Ansprechpersonen.
  • Die Verbindung mit dem Pastoralteam und den synodalen Gremien Pfarreirat und Kirchenvorstand/Kirchenausschuss ist gewährleistet.

Herausforderungen

  • Die verantwortliche Leitung von Gemeinden durch Hauptberufliche muss der Ermöglichung der Berufung aller dienen und darf ehrenamtliches Engagement nicht behindern oder erschweren.

Multiprofessionelle Teams

Die Pastoralteams einer Pfarrei setzen sich derzeit im Regelfall aus Priestern, Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten sowie Diakonen zusammen. Einzelne Pfarreien beziehen bereits heute beispielsweise die Büroleitung, die Verbundleitung, die Verwaltungsreferentin, den Verwaltungsreferenten oder die Mitarbeitenden der kirchlichen Jugendarbeit mit ein. Angesichts der Vielfalt gesellschaftlicher, sozialräumlicher und pastoraler Herausforderungen gilt es zu klären, ob es einer weiteren Ausdifferenzierung von Berufsprofilen und Professionen bedarf. Auch hierbei werden Pfarreien zu unterschiedlichen Antworten kommen. Im Bistum Münster ist der Einsatz weiterer Professionen (beispielsweise Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen) zukünftig denkbar, muss aber in jedem Fall durch das Bischöfliche Generalvikariat geprüft und genehmigt werden. Solche weiteren Stellen werden nicht zusätzlich eingerichtet, sondern erfahren eine Kompensation beim Personaleinsatz des pastoralen Personals.

Chancen

  • Die Vielfalt der Professionen entspricht den Notwendigkeiten und Gegebenheiten in der Pfarrei.
  • Die Pastoralteams werden größer und vielfältiger und können so auf die unterschiedlichen Bedürfnisse besser reagieren.

Herausforderungen

  • Es bedarf klarer Aufgabenprofile und Zuständigkeiten.
  • Der Personaleinsatz weiterer Hauptberuflicher soll ehrenamtliches Engagement nicht erschweren oder behindern.

LEITUNGSTEAMS AUF EBENE DER GEMEINDEN

Gemeindeleitungsteams, bestehend aus Ehrenamtlichen oder Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen, stellen eine denkbare Weiterentwicklung der Gemeindeausschüsse dar. Sie haben die Aufgabe, die Belange der jeweiligen Gemeinde (territorial oder personal) selbständig zu verantworten. In der Definition selbständiger Kompetenz- und Entscheidungsbereiche liegt die wesentliche Weiterentwicklung gegenüber den Gemeindeausschüssen. In jedem Fall bedarf es einer guten Zusammenarbeit, Verständigung und Vereinbarung mit dem Pfarreirat und Pastoralteam. Hierbei kann ebenfalls das Instrument der Zielvereinbarung (siehe entsprechendes Themenfeld) hilfreich sein.

Chancen

  • Christinnen und Christen übernehmen Verantwortung und geben der Kirche Gesicht.
  • Die Vielfalt der Gemeinden kann durch unterschiedliche Profile der Leitungsteams gestärkt und sichtbar werden.

Herausforderungen

  • Es bedarf einer verbindlichen Absprache der Kompetenzen und Zuständigkeiten zwischen Pfarreirat und Gemeindeleitungsteams.
  • Die beteiligten Personen benötigen eine hohe Sensibilität für die Spannung von Pfarrei- und Gemeindeentwicklung.

LEITUNG VON PASTORALEN HANDLUNGSFELDERN

Hauptberufliche und Ehrenamtliche übernehmen heute oftmals eigenverantwortlich die Leitung von einzelnen pastoralen Handlungsfeldern, zum Beispiel in der Katechese oder im Bereich der Caritas. Dies lässt sich weiterentwickeln und konkretisieren beispielsweise durch die Definition weiterer selbständiger Verantwortungsbereiche, die Klärung von Zuständigkeiten und Kompetenzen, die Veröffentlichung von Kontaktdaten von Erstansprechpersonen… Die Leitung pastoraler Handlungsfelder kann durch Einzelpersonen, Teams sowie durch Hauptberufliche und/oder Ehrenamtliche realisiert werden.

Chancen

  • Die Verantwortung für einzelne pastorale Handlungsfelder orientiert sich stärker am Knowhow, der Kompetenz sowie den Charismen.
  • Zuständigkeiten und Verantwortung werden geteilt und somit für alle Beteiligten leistbar.

Herausforderungen

  • Das Vertrauen in die Fach- und Entscheidungskompetenz aller Beteiligten muss gegeben sein.
  • Die Zuständigkeit für einzelne Aufgaben und Themenbereiche bedarf der Vergewisserung und Abstimmung der zugrunde liegenden gemeinsamen Leitidee.
  • Kommunikation und Kooperation werden anspruchsvoller.

EINSATZ VON FREIWILLIGENKOORDINATORINNEN UND FREIWILLIGENKOORDINATOREN

Pfarreien sind auf die Unterstützung von freiwillig Engagierten angewiesen, doch die wertschätzende und qualitativ hochwertige Begleitung und Koordination dieser bedarf viel Zeit und hoher sozialer Kompetenz. Die Einführung von Ehrenamtskoordinatorinnen und Ehrenamtskoordinatoren könnte ein konkretes Beispiel für die Übertragung von Leitungsverantwortung für ein klar definiertes Handlungsfeld sein. Freiwilligenkoordinatorinnen und Freiwilligenkoordinatoren können von der Pfarrei offiziell benannt/gewählt werden und sind für die Gewinnung, Sorge sowie den Einsatz und die Qualifizierung von Ehrenamtlichen im Namen der Pfarrei verantwortlich. Hierfür sind grundlegende Kenntnisse im Bereich Freiwilligenkoordination und Charismenorientierung notwendig.

Chancen

  • Das Thema Engagementförderung wird als wichtiges Handlungsfeld wahrgenommen.
  • Ansprechpersonen ermöglichen Interessierten einen einfachen und direkten Zugang zu ehrenamtlichem Engagement in der Pfarrei.

Herausforderungen

  • Gute Vernetzung mit Gruppen, Vereinen und Verbänden
  • Versuchung der Rekrutierung von Menschen für Aufgaben und Dienste
  • Die Übereinstimmung von Interesse, tatsächlicher Begabung und Angebot ist nicht immer gegeben.

ZIELVEREINBARUNGEN ZUM BEISPIEL FÜR GEMEINDEAUSSCHÜSSE/GEMEINDELEITUNGSTEAMS

Eine Zielvereinbarung wird gemeinsam erarbeitet und sowohl vom Pfarreirat, vom Pfarrer als auch vom Gemeindeausschuss/ Gemeindeleitungsteam
unterschrieben. In ihr werden die Aufgaben, Ziele und Schwerpunkte festgelegt und Bezüge zum Pastoralplan der Pfarrei als dem inhaltlichen Orientierungsrahmen hergestellt. Darüber hinaus beinhaltet sie Absprachen zur Kooperation zwischen Pastoralteam, Pfarreirat und den Gemeindeverantwortlichen. Die Zielvereinbarung wird veröffentlicht, regelmäßig evaluiert und aktualisiert.

Chancen

  • Kompetenzen, Zuständigkeiten und Aufgaben einer Gemeindeleitung sind konkret und transparent.
  • Neue Mitglieder in Gemeindeausschüssen/Gemeindeleitungsteams, im Pfarreirat und im Pastoralteam können sich schnell orientieren.
  • Gute Grundlage für Evaluation und Weiterentwicklung inhaltlicher Fragestellungen und Anliegen.

Herausforderungen

  • Die Erstellung und regelmäßige Überarbeitung von Zielvereinbarungen benötigen Kompetenzen und Ressourcen.
  • Es bedarf einer regelmäßigen Überprüfung und konkreten Umsetzung.

LEITUNG EINER PFARREI DURCH VOM BISCHOF BEAUFTRAGTE PERSONEN

Der Kanon 517 §2 des kirchlichen Gesetzbuches (CIC) beschreibt die Möglichkeit der Wahrnehmung von Leitungsaufgaben von Einzelpersonen oder einer Gemeinschaft von Personen, die nicht Priester sind, bei gleichzeitiger Bestimmung eines „moderierenden“ Priesters mit den Rechten und Pflichten eines Pfarrers. Grundlage für die Anwendung dieses Paragrafen ist die Überzeugung des Diözesanbischofs, dass ein Priestermangel in seiner Diözese vorliegt. Die Anwendung von Kanon 517 §2 schließt Bischof Dr. Felix Genn für das Bistum Münster nicht grundsätzlich aus. Die Wahrnehmung eines neuen Leitungsmodells auf der Basis dieses Kirchenrechtsparagrafen bedarf allerdings immer der Genehmigung und Inkraftsetzung durch den Diözesanbischof.

Ansprechpersonen

Friederike Bude
Fachstelle Pastorale Strategie und theologische Grundsatzfragen
Fon 0251 495-6214
pastoralentwicklung(at)bistum-muenster.de

Theresa Reinke
Fachstelle Pastorale Strategie und theologische Grundsatzfragen
Fon 0251 495-6082
reinke(at)bistum-muenster.de

Stephanie Heckenkamp-Grohs 
Personalreferentin Seelsorge-Personal
Fon 0251 495-1302
heckenkamp-grohs(at)bistum-muenster.de