FAQs
Im Laufe des Prozesses werden sicher einige Fragen aufkommen, ein paar dieser Fragen können hier vielleicht bereits geklärt werden - ansonsten kontaktieren Sie uns gerne!
Warum beschäftigt uns das Thema Leitung in Pfarreien und Gemeinde gerade jetzt?
Viele Pfarreien setzen sich seit Jahren mit der Frage auseinander, wie sie ihre Seelsorge gut gestalten können. Hierzu gehört auf die Frage, wie Leitung in den nun größeren Pfarreien gut gelingt. Gleichzeitig erwarten Christinnen und Christen eine stärkere Beteiligung auch an Entscheidungsprozessen.
Welche theologische Begründung gibt es zum Thema Beteiligung an Leitung?
Christen sind davon überzeugt, dass Gott alle Menschen kraft der Taufe beruft und befähigt, Verantwortung für das eigene Christsein und die Kirche wahrzunehmen. Dies beinhaltet auch die Berufung und Befähigung, in Pfarreien und Gemeinden in Gremien und als Einzelperson Leitungsverantwortung zu übernehmen. Dies geschieht schon heute vielfältig z.B. in Pfarreiräten, Gemeindeausschüssen, in Verbänden etc.
Was dürfen wir und was nicht?
Auch wenn die Pfarreien ausdrücklich ermutigt werden, für sich vor Ort neue Wege auch beim Thema Leitung zu gehen, behalten kirchenrechtliche Bestimmungen und diözesane Ordnungen ihre Gültigkeit. Daher ist bei manchen Formen eine Genehmigung durch den Bischof bzw. das Bischöfliche Generalvikariat erforderlich.
Ich interessiere mich in meiner Pfarrei/Gemeinde für das Thema vielfältige Leitungsformen. An wen wende ich mich?
Am Besten nehmen Sie mit den Hauptberuflichen (Pfarrer, Pastoralteam) bzw. dem Pfarreirat Kontakt auf. Es liegt in deren Aufgabenbereich und Verantwortung, über dieses Thema nachzudenken und zu möglichen neuen Entscheidungen zu kommen. Wesentlich ist es, hierbei möglichst viele Menschen frühzeitig zu beteiligen. Gerne können Sie auch mit dem BGV Kontakt aufnehmen.
Brauche ich eine Beauftragung, wenn ich eine neue Leitungsfunktion wahrnehme?
In den allermeisten Fällen ist dies nicht notwendig. Immer dort, wo kirchenrechtliche Fragen berührt sind, es um diözesane Regelungen geht oder Finanzen und Personal des Bistums betroffen sind, ist eine frühzeitige Einbeziehung des Bistums allerdings geboten. Für einzelne denkbare Lösungen bedarf es dann einer bischöflichen Genehmigung bzw. Beauftragung. Im Zweifelsfall fragen Sie gerne nach.
Wir haben eine ganz neue Idee zum Thema Leitung. Geht das auch?
Sehr gerne. Wir freuen uns darauf! Aber auch hier gilt: Kirchenrechtliche Regelungen und diözesane Ordnungen (z.B. Satzungen) setzen gewisse Grenzen. Im Rahmen dessen ist aber viel mehr möglich, als man auf den ersten Blick denkt.
Geht Leitung auch im Team?
Wir unterstützen sehr die Idee, Leitung in Teams wahrzunehmen und so die gemeinsame Verantwortung zu stärken. Hierbei ist eine gleichberechtigte Beteiligung von Frauen und Männern, Hauptberuflichen und freiwillig Engagierten zu berücksichtigen. So kommen vielfältige Talente, Zugänge und Sichtweisen gut zum Tragen.
Schon jetzt ist nicht immer klar, wer in einer Pfarrei wofür zuständig ist, wessen Stimme zählt und wer am Ende entscheidet. Wie klären wir Verantwortungs- und Entscheidungskompetenzen?
Es muss für alle Beteiligten klar sein, wofür sie zuständig sind, was sie zu entscheiden haben aber auch, wen sie in ihre Entscheidungen einbeziehen müssen. Hierzu helfen verbindliche Absprachen und Vereinbarungen. Bei Bedarf entwickeln Verantwortliche auf diözesaner Ebene hierzu Vorlagen oder Empfehlungen. Melden Sie sich gerne, wenn Sie hierbei Unterstützung benötigen.
Können wir weitere Exemplare der Handreichung und des Themenheftes bestellen und was kostet dies?
Pfarreien aus dem Bistum Münster können kostenlos weitere Exemplare beim Materialdienst bestellen.
Wir möchten uns in unserer Pfarrei gerne intensiver mit dem Thema Leitung beschäftigen. Wer übernimmt die Kosten z.B. einer Klausurtagung des Pfarreirates?
Es gibt bereits heute verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. Die Arbeit der Gremien (Pfarreirat und Kirchenvorstand) fördert das Bistum finanziell. Darüber hinaus können neue Leitungsformen evtl. auch über die Förderprogramme für innovative Pastoral unterstützt werden, die es in beiden Bistumsteilen gibt. Die jeweiligen Förderbedingungen finden Sie im Bereich "Grundlagen".
Veranstaltungen, die das Bistum zum Thema anbietet (Austausch-, Vernetzungs- und Fortbildungstreffen, Exkursionen etc.), sind für Teilnehmende aus den Pfarreien des Bistums kostenlos.
Wenn wir Hilfe benötigen, an wen können wir uns wenden?
Die Hauptabteilung Seelsorge im Bischöflichen Generalvikariat für den nordrhein-westfälischen Teil und die Abteilung Seelsorge im Bischöflich Münsterschen Offizialat für den niedersächsischen Teil des Bistums sind Ihre Erstansprechpartner für alle Fragen zum Thema Leitung in Pfarrei und Gemeinde. Die Daten der Ansprechpersonen finden Sie unter Kontakt.
Wir wollen uns mit dem Thema beschäftigen, wissen aber nicht so recht, wie und wohin es uns führen wird. Wer kann uns helfen, für uns eine größere Klarheit zu gewinnen?
Die Projektleitung Vielfältige Leitungsformen steht gerne für die fachliche Beratung zur Verfügung. Gerne können auch Vernetzungen angebahnt werden, so dass gegenseitiges Lernen mit Pioniergruppen inner- und außerhalb des Bistums möglich wird. Womöglich kann auch die Vermittlung zu weiteren Fachleuten inner- und außerhalb des Generalvikariates hilfreich sein.
Ansprechpersonen
Friederike Bude
Fachstelle Pastorale Strategie und theologische Grundsatzfragen
Fon 0251 495-548
pastoralentwicklung(at)bistum-muenster.de
Dr. Markus Wonka
Leiter der Abteilung Seelsorge
Bischöflich Münstersches Offizialat Vechta
Fon 04441 872-280
markus.wonka(at)bmo-vechta.de